Festpreis, feste Lieferfrist

Sicherheitsprüfung zum Festpreis

Drei Pakete mit festem Umfang, festem Preis und fester Lieferfrist. Sie buchen ein Paket, wir legen den Umfang mit Ihnen fest, und geprüft wird erst nach Ihrer schriftlichen Freigabe.

Nur für Unternehmen im Sinne von § 14 BGB. Alle Preise netto, zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.

Preise auf einen Blick

  • Web-Prüfung Basis1,5 Prüftage, Bericht spätestens 10 Werktage nach Freigabe1.490 €
  • Web-Prüfung Erweitert3 Prüftage, Bericht spätestens 15 Werktage nach Freigabe2.900 €
  • Lieferanten-Prüfbericht1 Prüftag, Bericht spätestens 10 Werktage nach Freigabe1.190 €

Netto, zzgl. 19 % USt.

Drei Pakete, fester Umfang, fester Preis

Jedes Paket beschreibt genau, was geprüft wird und was nicht. Mehrere Anwendungen, interne Netze oder Smartphone-Apps prüfen wir im Penetrationstest nach Angebot.

  • Web-Prüfung Basis

    Für eine Webanwendung mit einer Benutzerrolle, etwa ein Kundenportal, eine Terminbuchung oder einen kleinen Onlineshop.

    1.490 €netto, zzgl. 19 % USt. · 1.773,10 € brutto

    1,5 Prüftage, Bericht spätestens 10 Werktage nach Freigabe und Zugang

    Enthalten

    • Eine Webanwendung mit einer Benutzerrolle und bis zu 25 Masken oder Endpunkten
    • Händische Prüfung entlang der OWASP Top 10, ergänzt um automatische Scans
    • Jeder Befund mit Schweregrad nach CVSS, Nachweis und Anleitung zur Behebung
    • Bericht als PDF mit einer Zusammenfassung für die Geschäftsführung
    • Abschlussgespräch von 30 Minuten

    Nicht enthalten

    • Weitere Benutzerrollen und Schnittstellen ohne Oberfläche
    • Server, Netzwerk und Hosting hinter der Anwendung
    • Nachtest nach der Behebung
  • Web-Prüfung Erweitert

    Für Anwendungen mit mehreren Rollen und eigener Schnittstelle, in denen Kunden oder Mitarbeiter nur ihre eigenen Daten sehen dürfen.

    2.900 €netto, zzgl. 19 % USt. · 3.451,00 € brutto

    3 Prüftage, Bericht spätestens 15 Werktage nach Freigabe und Zugang

    Enthalten

    • Eine Webanwendung mit bis zu drei Benutzerrollen und ihrer Schnittstelle (API), zusammen bis zu 60 Masken oder Endpunkte
    • Prüfung entlang der OWASP Top 10 und der OWASP API Security Top 10
    • Rechteprüfung über alle Rollen: Wer sieht oder ändert, was ihm nicht gehört?
    • Anmeldung, Sitzungen und das Zurücksetzen von Passwörtern
    • Bericht wie im Basis-Paket und Abschlussgespräch von 60 Minuten
    • Ein Nachtest der behobenen Befunde innerhalb von acht Wochen nach dem Bericht, mit schriftlicher Bestätigung

    Nicht enthalten

    • Smartphone-Apps, Server und Netzwerk
    • Weitere Nachtests
  • Lieferanten-Prüfbericht

    Für Zulieferer und Dienstleister, deren Auftraggeber unter NIS2 fällt und einen Nachweis zur IT-Sicherheit verlangt.

    1.190 €netto, zzgl. 19 % USt. · 1.416,10 € brutto

    1 Prüftag, Bericht spätestens 10 Werktage nach Freigabe und Zugang

    Enthalten

    • Prüfung der von außen erreichbaren Systeme einer Domain mit bis zu zehn Adressen: Webauftritt, Mailserver, Fernzugänge
    • Offene Dienste, Verschlüsselung der Verbindungen, bekannte Schwachstellen und Absicherung der Mail-Domain (SPF, DKIM, DMARC)
    • Prüfbericht zur Vorlage beim Auftraggeber mit Befunden, Schweregrad und Empfehlungen
    • Einordnung der Ergebnisse in die Anforderungen, die Ihr Auftraggeber nach § 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG an seine Lieferkette stellt
    • Abschlussgespräch von 30 Minuten

    Nicht enthalten

    • Prüfung von Anwendungen hinter einer Anmeldung
    • Prüfung im internen Netz
    • Ein Zertifikat oder Siegel: Sie erhalten einen Prüfbericht

Online buchen

Wählen Sie ein Paket und bestätigen Sie, dass Sie für ein Unternehmen buchen. Am nächsten Werktag melden wir uns bei Ihnen.

Buchung

Die Buchung wird geladen. Sie erreichen uns auch über das Anfrageformular.

Ablauf

Von der Buchung zum Bericht

  1. Buchen

    Sie wählen ein Paket und bezahlen online. Firma, Rechnungsadresse und die zu prüfende Anwendung oder Domain geben Sie in der Kasse an. Die Rechnung weist die Umsatzsteuer aus.

  2. Umfang am nächsten Werktag festlegen

    Am nächsten Werktag melden wir uns und legen mit Ihnen fest, was genau geprüft wird, mit welchen Testzugängen und in welchem Zeitfenster. Passt das Vorhaben nicht ins Paket, erhalten Sie ein Angebot für den Mehrumfang oder den vollen Betrag zurück.

  3. Schriftliche Freigabe

    Sie unterschreiben eine Freigabeerklärung mit Systemen, Zeitraum und Ansprechpartnern. Ohne diese Freigabe prüfen wir nichts. Kommt sie nicht zustande, erstatten wir den vollen Betrag.

  4. Prüfung und Bericht

    Wir prüfen im vereinbarten Zeitfenster und schicken den Bericht innerhalb der Lieferfrist des Pakets. Im Abschlussgespräch gehen wir die Befunde mit Ihnen oder Ihrem IT-Dienstleister durch.

Gut zu wissen

  • Ein Prüfbericht, kein Zertifikat

    Sie erhalten einen Bericht über den geprüften Stand. Er zeigt, was wir gefunden haben, und ist keine Zusage, dass es keine weiteren Schwachstellen gibt. Ein Siegel oder Zertifikat stellen wir nicht aus.

  • Wer prüft

    Die Prüfung führt Deniz Ceylan durch, Mitgründer von D+O und Software- und Security-Engineer. Rückfragen stellen Sie direkt an ihn, auch nach dem Bericht.

  • Zahlung und Rechnung

    Online zahlen Sie vorab über Stripe, etwa per Karte. Brauchen Sie einen Kauf auf Rechnung mit eigener Bestellnummer, schreiben Sie uns über das Anfrageformular. Preis und Umfang bleiben gleich.

  • Vertraulich ab der Buchung

    Testzugänge, Befunde und Bericht behandeln wir vertraulich und geben sie nur an die Personen, die Sie in der Freigabe nennen. Stoßen wir auf personenbezogene Daten, sehen wir nur so viel an, wie der Nachweis eines Befunds verlangt.

Wenn Ihr Auftraggeber einen Nachweis verlangt

Unternehmen, die unter das BSI-Gesetz fallen, müssen nach § 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG die Sicherheit ihrer Lieferkette beachten, also auch die ihrer unmittelbaren Anbieter und Dienstleister. Deshalb fragen sie bei Zulieferern, Handwerksbetrieben und IT-Dienstleistern nach Nachweisen. Die Pflicht liegt bei Ihrem Auftraggeber, nicht bei Ihnen, und einen bestimmten Nachweis schreibt das Gesetz nicht vor.

Der Lieferanten-Prüfbericht zeigt, wie Ihre von außen erreichbaren Systeme dastehen, und ordnet die Ergebnisse diesen Anforderungen zu. Sie können ihn Ihrem Auftraggeber vorlegen. Verlangt er eine bestimmte Prüfung, einen eigenen Fragebogen oder einen Test interner Systeme, fragen Sie vor der Buchung über das Anfrageformular, ob das Paket reicht.

Häufige Fragen

Was passiert direkt nach der Buchung?

Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail und die Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Am nächsten Werktag melden wir uns, um den Umfang festzulegen: welche Anwendung oder Domain, welche Testzugänge, welches Zeitfenster. Danach schicken wir Ihnen die Freigabeerklärung zur Unterschrift. Die Lieferfrist des Pakets beginnt, sobald Freigabe und Zugänge vorliegen.

Was gilt, wenn der Umfang nicht ins Paket passt?

Das klären wir beim Festlegen des Umfangs, bevor geprüft wird. Sie entscheiden dann: Entweder erhalten Sie ein Angebot für den Mehrumfang, oder Sie bekommen den vollen Betrag zurück. Eine Nachforderung nach der Prüfung gibt es nicht, solange der vereinbarte Umfang gleich bleibt.

Können wir auf Rechnung bestellen?

Online zahlen Sie vorab über Stripe. Braucht Ihre Buchhaltung eine Bestellung auf Rechnung, etwa mit eigener Bestellnummer oder Zahlungsziel, schreiben Sie uns über das Anfrageformular. Preis, Umfang und Lieferfrist sind dieselben, nur die Zahlung läuft anders.

Warum nur für Unternehmen?

Die Pakete prüfen Systeme eines Betriebs und setzen die Freigabe durch jemanden voraus, der über diese Systeme entscheiden darf. Darum schließen wir die Verträge nur mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, und die Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer. Privatpersonen können dieses Angebot nicht buchen.

Stört die Prüfung unseren Betrieb?

In der Regel nicht. Wir legen das Zeitfenster mit Ihnen fest und prüfen so, dass die Anwendung erreichbar bleibt. Tests, die ein System verlangsamen könnten, stimmen wir vorher ab. Ein Restrisiko bleibt bei jeder Prüfung. Darum gehört eine aktuelle Datensicherung vor den Test, und auf Wunsch prüfen wir eine Testumgebung statt des laufenden Systems.

Genügt der Bericht als Nachweis nach NIS2?

Er ist ein Prüfbericht, kein Zertifikat. Ihr Auftraggeber kann ihn als Beleg dafür nutzen, dass er die Sicherheit seiner Lieferkette nach § 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG beachtet. Welche Nachweise er verlangt, legt er selbst fest. Fragen Sie im Zweifel vor der Buchung nach, ob ein Bericht über Ihre von außen erreichbaren Systeme genügt.

Lieber erst sprechen?

30 Minuten, kostenlos und unverbindlich. Sie schildern, wo Zeit verloren geht. Wir sagen Ihnen offen, was Software und KI dort leisten können und was nicht.

Zum Beispiel: Welche Aufgabe kostet Ihr Team heute am meisten Zeit, oder welches System soll geprüft werden?

Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags.

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